Von 1856 bis heute
Historie
- 1856 – Erste Spende; erstmals urkundliche Erwähnung der „Stiftung Versorgungsanstalt für ehemalige weibliche Zöglinge der Landesblindenanstalt“
- 20.11.1892 – Königlicher Entschluss für die Errichtung einer „Versorgungsanstalt für ehemalige weibliche Zöglinge der Landesblindenanstalt München“; Erlassung eines Statuts; Platz für 9 blinde Pfleglinge in der St. Marien-Ludwig-Ferdinand-Anstalt in München-Neuhausen (mietweise)
- 10.04.1900 – Gründung eines Fonds zur Ansammlung von Mitteln für die Erbauung eines eigenen Hauses
- 14.11.1949 – Änderung des Statuts von 1892 durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- 27.01.1956 – neue Satzung; Nebenanstalt der Landesblindenanstalt ohne selbstständigen Stiftungscharakter
- 20.05.1964 – neue Satzung; Errichtung der „Stiftung Versorgungsanstalt für ehemalige Schülerinnen der Landesblindenanstalt München (Heim für blinde Frauen)“ als staatlich verwaltete Stiftung des öffentlichen Rechts
- 21.07.1964 – Inkrafttreten der neuen Satzung mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
- 25.11.2016 – Änderung der Stiftungssatzung; Entlassung aus der staatlichen Verwaltung und Umwandlung in eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts; Umbenennung zu „Stiftung Heim für blinde und sehbeeinträchtigte Frauen“; Aufnahme von Männern jetzt satzungsmäßig möglich
- 20.02.2023 – Inkrafttreten der neuen Satzung mit Genehmigung der Regierung von Oberbayern
Ausführliche Informationen zur Stiftung finden Sie im Vorwort zur Satzung.